Erklärung zur Barrierefreiheit

Foto von der Webseite PageSpeed Insights
Barrierefreiheit Test von PageSpeed Insights

Ich, Dr. med. H. M. Notemann Fachärztin für Allgemeinmedizin Akupunktur, als Websitebetreiberin bin bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Auf freiwilliger Basis setze ich folgende Rechtsvorschrift um:

§4 Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dr-notemann.de/.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde 2008 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 30.05.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf meiner Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei mir unter:

Dr. med. Helbe Margarete Notemann
Fachärztin für Allgemeinmedizin, Zusatzbezeichnung Akupunktur
Praxisadresse
Buschstraße 320
47800 Krefeld

Kontakt

02151 8911894
02151 9494448
Kontakt@Dr-Notemann.de

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Ich biete eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen:
02151 8911894

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist fast vollständig mit den, von mir freiwillig umgesetzten, Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht 100% mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Seite: https://www.dr-notemann.de/anfahrt-fachaerztin-allgemeinmedizin-akupunktur-privatpraxis-krefeld-bockum.html

  • Bildelemente haben keine [alt]-Attribute
  • Links haben keinen leicht erkennbaren Namen
  • Berührungszielbereiche haben eine unzureichende Größe oder einen unzureichenden Abstand.
  • Ergebnis der Seite: 89% Barrierefrei
  • Quelle für die Beanstandungen: "interaktive Karte von Dr. DSGVO"

Testergebnis Score 99,48%

Die vorhandenen Beanstandungen können nicht von mir behoben werden, da sie von der "interaktiven Karte von Dr. DSGVO" verursacht werden, auf die ich keinen Einfluss habe. Eine 100% barrierefreie Alternative zu dieser datenschutzfreundlichen interaktive Karte für Webseiten ist mir nicht bekannt.

Evaluationsmethode

Es wurden zwei Online-Tools eingesetzt:

PageSpeed Insights

PageSpeed Insights (PSI) von Google ist primär ein Tool zur Analyse der Webseiten-Performance, aber es integriert auch eine Bewertung der Barrierefreiheit (Accessibility) durch die Nutzung des Lighthouse-Berichts. Im Bereich Barrierefreiheit testet PSI, wie gut eine Webseite wie dr-notemann.de für Nutzer mit Behinderungen zugänglich ist, basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

PageSpeed Insights verwendet Lighthouse, um Barrierefreiheitsprobleme zu identifizieren. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die im Bereich Barrierefreiheit (Accessibility) getestet werden:

1. ARIA-Implementierung
  • Korrekte ARIA-Rollen und -Attribute: Prüft, ob ARIA-Rollen (z. B. role="combobox") korrekt verwendet werden und die erforderlichen Attribute vorhanden sind (z. B. aria-controls, aria-expanded).
  • ARIA-Fehler: Erkennt Probleme wie fehlende untergeordnete Rollen (z. B. die Fehlermeldung „Einige übergeordnete ARIA-Rollen müssen bestimmte untergeordnete Rollen enthalten…“) oder widersprüchliche ARIA-States (z. B. aria-hidden="true" auf sichtbaren Elementen).
2. Semantische Struktur
  • HTML-Semantik: Überprüft, ob semantische HTML-Elemente wie header, nav, main und footer verwendet werden, um die Struktur der Seite klarzumachen.
  • Überschriften: Prüft, ob Überschriften (h1 bis h6) in einer logischen Reihenfolge verwendet werden (z. B. keine Übersprung von h2 zu h4).
  • Listen: Stellt sicher, dass Listen (ul, ol) korrekt verwendet werden.
3. Bild- und Medienzugänglichkeit
  • Alt-Texte: Prüft, ob alle img-Elemente ein alt-Attribut haben.
  • Dekorative Bilder: Stellt sicher, dass dekorative Bilder ein leeres alt-Attribut haben (alt=""), um sie für Screenreader zu ignorieren.
  • Video und Audio: Prüft, ob Videos Untertitel und Audiodateien Transkripte haben.
4. Farbkontrast
  • Kontrastverhältnisse: Misst, ob der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund den WCAG-Anforderungen entspricht (mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text).
  • Farbschema-Konsistenz: Stellt sicher, dass das Farbschema für Nutzer mit Sehbehinderungen zugänglich ist.
5. Tastaturzugänglichkeit
  • Fokussierbarkeit: Prüft, ob alle interaktiven Elemente (z. B. Links, Buttons) mit der Tastatur erreichbar sind (z. B. tabindex="0").
  • Fokusindikatoren: Stellt sicher, dass fokussierte Elemente sichtbare Fokusindikatoren haben (z. B. ein sichtbarer Rahmen beim Drücken der Tab-Taste).
  • Tastaturnavigation: Überprüft, ob Elemente wie Dropdowns mit Tastaturbefehlen wie Pfeiltasten, Enter oder Escape bedienbar sind.
6. Text- und Sprachzugänglichkeit
  • Sprachattribute: Prüft, ob das html-Element ein lang-Attribut hat (z. B. html lang="de"), was für Screenreader wichtig ist.
  • Lesbare Texte: Stellt sicher, dass Texte eine ausreichende Schriftgröße und Zeilenhöhe haben, um lesbar zu sein.
7. Interaktive Elemente
  • Zugängliche Namen: Prüft, ob interaktive Elemente (z. B. Buttons, Links) zugängliche Namen haben, entweder über sichtbaren Text, aria-label oder title.
  • Rollen und Zustände: Überprüft, ob dynamische Elemente (z. B. aria-expanded) korrekt aktualisiert werden, wenn sich der Zustand ändert.
8. Formulare und Eingaben
  • Labels und Beschreibungen: Prüft, ob Formularelemente (z. B. input) mit label verknüpft sind oder aria-label verwenden.
  • Fehlerhinweise: Stellt sicher, dass Fehler in Formularen zugänglich sind.
9. Tabellen und Listen
  • Tabellenstruktur: Prüft, ob Tabellen (table) korrekte Überschriften (th) und Beschreibungen haben.
  • Listen: Stellt sicher, dass Listen wie listbox korrekt strukturiert sind.
10. Performance und Barrierefreiheit
  • Ladezeit: Indirekt relevant für Barrierefreiheit, da langsame Ladezeiten Nutzer mit eingeschränkten Geräten benachteiligen können.
11. Manuelle Prüfungen
  • Zoom: Prüft, ob Inhalte bei Zoom bis 200 % zugänglich bleiben.
  • Touch-Ziele: Stellt sicher, dass Touch-Ziele groß genug sind (mindestens 48x48px gemäß WCAG).

Nu Html Checker

Der Nu Html Checker ist ein leistungsstarkes Tool zur Überprüfung von HTML, CSS und SVG auf Konformität mit Webstandards. Basierend auf den Spezifikationen von W3C und WHATWG sowie Informationen aus verschiedenen Quellen. Im Bereich Barrierefreiheit (Accessibility):

  • Identifiziert potenzielle Barrierefreiheitsprobleme, z. B. fehlende alt-Attribute bei -Tags oder unzureichende ARIA-Attribute.
  • Prüft auf WCAG 2.1-Konformität (z. B. durch spezielle Bookmarklets), um sicherzustellen, dass Inhalte für Screenreader zugänglich sind.
  • Überprüft die korrekte Verwendung von ARIA (z. B. role="combobox" muss mit aria-controls und einer listbox korrekt verknüpft sein).
  • Erkennt fehlende oder falsche ARIA-Attribute, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu meiner Website

Ich bemühe mich stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu meiner Website. Derzeit arbeite ich an folgenden Verbesserungen:

-

Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit

  • pagespeed.web Score 99,48%
  • Durchschnitt von insgesamt 21 Seiten
  • Ergebnis: 20 Seiten = 100% / 1 Seite = 89%
  • Nu Html Checker Ergebnis für alle Seiten: "Document checking completed. No errors or warnings to show."

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung meiner Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Anschrift
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail:
Ombudsstelle-Barrierefreie-IT

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.11.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.05.2025 überprüft.

Quelle:
e-recht24.de

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